Intervention

Als Sachwalter des gebauten Erbes setzt sich der Aargauer Heimatschutz für den Erhalt wertvoller Bausubstanz und intakter Lebensräume ein. Seine Regionalberater und Regionalberaterinnen beobachten das Baugeschehen im ganzen Kanton und prüfen die ausgeschriebenen Planungs- und Bauvorhaben. Wenn immer möglich, beteiligt sich der Aargauer Heimatschutz bereits frühzeitig, beispielsweise in den Mitwirkungsverfahren von kommunalen und kantonalen Planungen. Rechtzeitig beigezogen, gelingt es dem Aargauer Heimatschutz in der Regel, seine Anliegen wirkungsvoll einzubringen, ohne dass daraus Rechtsfälle entstehen. In Härtefällen, wenn die gesetzlichen Grundlagen durch ein Bauvorhaben verletzt werden, prüft er den Weg der Bau- oder Planungseinsprache.

Verbands­beschwer­de­recht

Der Aargauer Heimatschutz und das Verbandsbeschwerderecht
Der Aargauer Heimatschutz ist eine der gesamtkantonalen Organisationen, die gemäss § 4 des geltenden kantonalen Baugesetzes zur Erhebung von Einsprachen und Beschwerden im Bereich des Natur- und Heimatschutzes und ortsfester Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, berechtigt sind.