Aargauer Heimatschutz


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Die Gründung

Der Aargauer Heimatschutzpreis wurde im Jahr 1985 vom Aargauer Heimatschutz gegründet.
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Ausgezeichnete Leistungen

Mit dem alljährlich ausgerichteten Preis sollen insbesondere Leistungen auf folgenden Gebieten ausgezeichnet werden
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Wer kann PreisträgerIn werden?

Mögliche Preisträger sind Privatpersonen oder juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts.
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Jury und Preis

Die Bestimmung des Jahresthemas und die Wahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige Jury.
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Die Gründung

 

Der Aargauer Heimatschutzpreis wurde im Jahr 1985 vom Aargauer Heimatschutz gegründet. Damit wurde eine kulturelle Institution zur Förderung des Heimatschutz-gedankens und der Heimatpflege im Kanton Aargau geschaffen. Von Anfang an wurde der Aargauische Heimatschutzpreis von der CREDIT SUISSE (damals noch NEUE AARGAUER BANK) unterstützt. Vorbild für den Aargauischen Heimatschutzpreis ist der Wakker-Preis des Schweizer Heimatschutzes, der 1985 der Stadt Laufenburg verliehen wurde. Da der Wakker-Preis als nationale Auszeichnung den vielfältigen Bemühungen um Heimat, Denkmal- und Ortsbildschutz nicht bis in alle Täler des Aargaus nachgehen kann, entschloss sich der Aargauer Heimatschutz zur Schaffung eines entsprechenden aargauischen Preises.

Malerei Meier Schmocker AG
Seit 2023 unterützt die Firma Meier Schmocker AG, 5405 Baden-Dättwil den Aargauischen Heimatschutzpreis.


Welche Leistungen werden ausgezeichnet?

 
 

Mit dem alljährlich ausgerichteten Preis sollen insbesondere Leistungen auf folgenden Gebieten ausgezeichnet werden:

Schutz, Pflege, Restaurierung von Landschafts- und Ortsbildern, Geschichtsstätten, Kunst- und Kulturobjekten respektive Kunstdenkmälern.
Arbeiten auf dem Gebiet der Architektur, der Gartenarchitektur, des Städtebaus und des Handwerks.
Arbeiten auf dem Gebiet des Brauchtums des Trachtenwesens, der Pflege von Mundarten, der Volkslieder, des Volkstheaters sowie der Literatur.


Wer kann Preisträgerin oder Preisträger werden?

 
 

Mögliche Preisträger sind Privatpersonen oder juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts. Die Preisträgerin oder der Preisträger muss Wohn- und Geschäftssitz im Kanton Aargau haben. Das zur Preiserteilung Anlass gebende Objekt muss im Kanton Aargau gelegen sein. Eine Bewerbung um den Preis ist nicht möglich.


Jury und Preis

 
 

Die Bestimmung des Jahresthema und die Wahl des Preisträgers oder der Preisträgerin erfolgt durch eine unabhängige Jury, der Vorstandsmitglieder des Aargauer Heimatschutzes wie auch aussenstehende Fachleute angehören. Zur Zeit sind dies folgende Personen:
Nicoletta Brentano-Motta, Kunsthistorikerin, Brugg (Obfrau Jury),
Jürg Andrea Bossardt, Kunsthistoriker, ehemaliger Denkmalpfleger des Kantons Aargau, Oberwil,
Felix Fuchs, ehemaliger Stadtbaumeister Aarau,
Beatrix Oswald Gilomen, Architektin, Bremgarten,
Reto Bieli, Aarau,
Lucia Vettori, Turgi, und
Roland Meier
Der Preis besteht aus zwei Elementen: einer Urkunde, die den Anlass und die Umstände der Preisverleihung sowie die Würdigung der ausgezeichneten Leistungen festhält und einem Barpreis in der Höhe von 10'000 Franken. Der Preis kommt jeweils einem Preisträger zu. Eine Aufteilung ist unter besonderen Berücksichtigungen möglich.